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   BSG, 16.05.2007 - B 11b AS 61/06 B   

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https://dejure.org/2007,21255
BSG, 16.05.2007 - B 11b AS 61/06 B (https://dejure.org/2007,21255)
BSG, Entscheidung vom 16.05.2007 - B 11b AS 61/06 B (https://dejure.org/2007,21255)
BSG, Entscheidung vom 16. Mai 2007 - B 11b AS 61/06 B (https://dejure.org/2007,21255)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde, Verfassungsmäßigkeit der Abschaffung der Arbeitslosenhilfe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (39)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 23.11.2006 - B 11b AS 1/06 R

    Verfassungsmäßigkeit der Ersetzung der Arbeitslosenhilfe durch das

    Auszug aus BSG, 16.05.2007 - B 11b AS 61/06 B
    Denn der erkennende Senat hat mit dem Urteil vom 23. November 2006 - B 11b AS 1/06 R (zur Veröffentlichung in BSGE und SozR vorgesehen) entschieden, dass es nicht verfassungswidrig war, dass die Alhi durch die Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II ersetzt worden ist.

    Wegen der Einzelheiten wird insoweit auf die Rz 37 ff des Urteils des Senats vom 23. November 2006 - B 11b AS 1/06 R - verwiesen.

  • BVerfG, 18.12.1991 - 1 BvR 1411/91

    Vertretungszwang und Rechtsweggarantie vor dem Bundessozialgericht

    Auszug aus BSG, 16.05.2007 - B 11b AS 61/06 B
    Grundsätzliche Bedeutung kommt nach ständiger Rechtsprechung einer Rechtsfrage zu, die sich nach der Gesetzeslage und dem Stand von Rechtsprechung und Lehre nicht ohne Weiteres beantworten, eine verallgemeinerungsfähige Antwort des Revisionsgerichts erwarten lässt und nach den Gegebenheiten des Falles klärungsfähig ist (BSGE 40, 41 f = SozR 1500 § 160a Nr. 4; BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 7).
  • BSG, 04.06.1975 - 11 BA 4/75

    Nichtzulassungsbeschwerde - Frist - Urteil - Zustellung - Geltungsbereiches des

    Auszug aus BSG, 16.05.2007 - B 11b AS 61/06 B
    Grundsätzliche Bedeutung kommt nach ständiger Rechtsprechung einer Rechtsfrage zu, die sich nach der Gesetzeslage und dem Stand von Rechtsprechung und Lehre nicht ohne Weiteres beantworten, eine verallgemeinerungsfähige Antwort des Revisionsgerichts erwarten lässt und nach den Gegebenheiten des Falles klärungsfähig ist (BSGE 40, 41 f = SozR 1500 § 160a Nr. 4; BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 7).
  • BSG, 27.02.1992 - 6 BKa 9/91
    Auszug aus BSG, 16.05.2007 - B 11b AS 61/06 B
    Für die Beurteilung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache ist hinsichtlich der Klärungsbedürftigkeit auf den Zeitpunkt der Entscheidung des Beschwerdegerichts abzustellen (Bundessozialgericht [BSG], Beschluss vom 27. Februar 1992 - 6 BKa 9/91, veröffentlicht in juris; Meyer-Ladewig, SGG , 8. Aufl, § 160a RdNr 19 b mwN).
  • BVerfG, 07.11.2007 - 1 BvR 1840/07

    Nichtannahme einer wegen unzureichender Begründung unzulässigen

    den Beschluss des Bundessozialgerichts vom 16. Mai 2007 - B 11b AS 61/06 B -.
  • BSG, 27.04.2021 - B 12 KR 56/20 B

    Festsetzung von Mahngebühren und Säumniszuschlägen für offene Beitragsrückstände

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Klärungsbedürftigkeit einer als grundsätzlich bedeutsam aufgeworfenen Rechtsfrage ist der Zeitpunkt der Entscheidung des Beschwerdegerichts (vgl BSG Beschluss vom 16.5.2007 - B 11b AS 61/06 B - juris RdNr 7 mwN) .
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 19.05.2008 - L 13 AS 15/08
    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Prüfung des Vorliegens der Zulassungsgründe und damit auch des Zulassungsgrundes der grundsätzlichen Bedeutung ist der Zeitpunkt der Entscheidung des Beschwerdegerichts (BSG, Beschluss vom 16. Mai 2007 - Az.: B 11b AS 61/06 B - zitiert nach juris; siehe hierzu auch Leitherer, a. a. O., § 145 Rn. 7b und § 160a Rn. 19b).

    Grundsätzliche Bedeutung kommt nach ständiger Rechtsprechung des BSG einer Rechtsfrage zu, die sich nach der Gesetzeslage und dem Stand von Rechtsprechung und Lehre nicht ohne Weiteres beantworten, eine verallgemeinerungsfähige Antwort des Berufungsgerichts erwarten lässt und nach den Gegebenheiten des Falles klärungsfähig ist (BSG, Beschluss vom 16. Mai 2007 - Az.: B 11b AS 61/06 B m.w.N.- zitiert nach juris; siehe auch Leitherer, a. a. O., § 144 Rn. 28 und § 160 Rn. 8).

    Das BSG hat aus diesem Grund mit Beschluss vom 16. Mai 2007 eine Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision in einem Urteil des 11. Senates des Bayerischen Landessozialgericht vom 23. Oktober 2006 als unbegründet zurückgewiesen, weil die Frage, ob der Gesetzgeber den ihm zustehenden Gestaltungsspielraum bei der Festlegung der Höhe der Regelleistungen im SGB II nicht überschritten hat, nicht von grundsätzlicher Bedeutung ist, weil dies bereits grundsätzlich entschieden worden ist (Az.: B 11b AS 61/06 B - zitiert nach juris).

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